EU-RechtRichtlinienZahlungsdienste innerhalb der EUTITEL IV RECHTE UND PFLICHTEN BEI DER ERBRINGUNG UND NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTENKAPITEL 2 Autorisierung von ZahlungsvorgängenArtikel 60

Artikel 60 Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

In Kraft seit 25. Dezember 2007
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