Artikel 42 Informationen und Vertragsbedingungen — Zahlungsdienste innerhalb der EU
Gliederung
TITEL III TRANSPARENZ DER VERTRAGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR ZAHLUNGSDIENSTE
KAPITEL 3 Rahmenverträge
Artikel 42 Informationen und Vertragsbedingungen
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass dem Zahlungsdienstnutzer folgende Informationen und Vertragsbedingungen mitgeteilt werden:
1. Über den Zahlungsdienstleister
2. Über die Nutzung des Zahlungsdienstes
3. Über Entgelte, Zinsen und Wechselkurse
4. Über die Kommunikation
5. Über die Schutz- und Abhilfemaßnahmen
6. Über Änderungen und Kündigung des Rahmenvertrags
7. Über den Rechtsbehelf
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