Artikel 31 Sonstige Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts — Zahlungsdienste innerhalb der EU
Gliederung
TITEL III TRANSPARENZ DER VERTRAGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR ZAHLUNGSDIENSTE
KAPITEL 1 Allgemeine Vorschriften
Artikel 31 Sonstige Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts
Rückverweise
Dieser Titel lässt Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, die zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die vorvertragliche Unterrichtung enthalten, unberührt.
In den Fällen jedoch, in denen auch die Richtlinie 2002/65/EG Anwendung findet, werden die Informationsbestimmungen des Artikels 3 Absatz 1 jener Richtlinie mit Ausnahme von Nummer 2 Buchstaben c bis g, Nummer 3 Buchstaben a, d und e sowie Nummer 4 Buchstabe b durch die Artikel 36, 37, 41 und 42 der vorliegenden Richtlinie ersetzt.
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