Artikel 5 Kritische und wissenschaftliche Ausgaben — Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: Schutzdauer
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten können kritische und wissenschaftliche Ausgaben von gemeinfrei gewordenen Werken urheberrechtlich schützen. Die Schutzfrist für solche Rechte beträgt höchstens 30 Jahre ab dem Zeitpunkt der ersten erlaubten Veröffentlichung.
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