Artikel 403 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Der Rat erlässt gemäß Artikel 93 des Vertrags geeignete Richtlinien zur Vervollständigung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und insbesondere zur allmählichen Einschränkung beziehungsweise Aufhebung der von diesem System abweichenden Regelungen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden