EU-RechtRichtlinienDas gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen UnionTITEL V ORT DES STEUERBAREN UMSATZESKAPITEL 1 Ort der Lieferung von GegenständenAbschnitt 4 Lieferung von Gegenständen über die VerteilungsnetzeArtikel 39

Artikel 39

In Kraft seit 01. Januar 2007
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