Artikel 367 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Der nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige entrichtet die Mehrwertsteuer bei der Abgabe der Mehrwertsteuererklärung.
Der Betrag wird auf ein auf Euro lautendes Bankkonto überwiesen, das vom Mitgliedstaat der Identifizierung angegeben wird. Diejenigen Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, können vorschreiben, dass der Betrag auf ein auf ihre Landeswährung lautendes Bankkonto überwiesen wird.
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