Artikel 347 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Die Mitgliedstaaten befreien Dienstleistungen von im Namen und für Rechnung Dritter handelnden Vermittlern von der Steuer, wenn diese die Lieferung von Anlagegold an ihre Auftraggeber vermitteln.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden