EU-RechtRichtlinienDas gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen UnionTITEL XI PFLICHTEN DER STEUERPFLICHTIGEN UND BESTIMMTER NICHTSTEUERPFLICHTIGER PERSONENKAPITEL 4 AufzeichnungenAbschnitt 4 Recht auf Zugriff auf in einem anderen Mitgliedstaat elektronisch aufbewahrte RechnungenArtikel 249

Artikel 249

In Kraft seit 01. Januar 2007
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