Artikel 237 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Die Kommission legt spätestens am 31. Dezember 2008 einen Bericht, gegebenenfalls zusammen mit einem Vorschlag zur Änderung der Bedingungen der elektronischen Ausstellung von Rechnungen, vor, damit etwaige künftige technologische Entwicklungen in diesem Bereich berücksichtigt werden können.
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