Artikel 230 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Die auf der Rechnung ausgewiesenen Beträge können in jeder Währung angegeben sein, sofern die zu zahlende Mehrwertsteuer nach Anwendung der Umrechnungsmethode nach Artikel 91 in der Währung des Mitgliedstaats angegeben ist, in dem der Ort der Lieferung von Gegenständen beziehungsweise der Ort der Dienstleistung gelegen ist.
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