Artikel 223 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Unter den Voraussetzungen, die von den Mitgliedstaaten festzulegen sind, in deren Gebiet die Gegenstände geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden, kann für mehrere getrennte Lieferungen oder Dienstleistungen periodisch eine zusammenfassende Rechnung ausgestellt werden.
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