Artikel 186 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Gliederung
TITEL X VORSTEUERABZUG
KAPITEL 5 Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Artikel 186
Die Mitgliedstaaten legen die Einzelheiten für die Anwendung der Artikel 184 und 185 fest.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden