Artikel 182 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Gliederung
TITEL X VORSTEUERABZUG
KAPITEL 4 Einzelheiten der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
Artikel 182
Die Mitgliedstaaten legen die Bedingungen und Einzelheiten für die Anwendung der Artikel 180 und 181 fest.
Rückverweise
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