Artikel 181 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Die Mitgliedstaaten können einen Steuerpflichtigen, der keine gemäß den Artikeln 220 bis 236 ausgestellte Rechnung besitzt, ermächtigen, in Bezug auf seine innergemeinschaftlichen Erwerbe von Gegenständen einen Vorsteuerabzug gemäß Artikel 168 Buchstabe c vorzunehmen.
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