Artikel 167 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Gliederung
TITEL X VORSTEUERABZUG
KAPITEL 1 Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug
Artikel 167
Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht.
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