EU-RechtRichtlinienDas gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen UnionTITEL IX STEUERBEFREIUNGENKAPITEL 10 Steuerbefreiungen beim grenzüberschreitenden WarenverkehrAbschnitt 2 Steuerbefreiung von Umsätzen im Hinblick auf eine Ausfuhr und im Rahmen des Handels zwischen den MitgliedstaatenArtikel 164

Artikel 164

In Kraft seit 01. Januar 2007
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