Artikel 129 — Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union
Gliederung
(1) 31. Dezember 2007
8,5
(2) Slowenien darf bis zum 31. Dezember 2007 einen ermäßigten Satz von mindestens 5 % auf die Errichtung, Renovierung und Instandhaltung von Wohngebäuden in einem nicht sozialpolitischen Kontext, ausgenommen Baumaterial, beibehalten.
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