Artikel 6 Persönlicher Anwendungsbereich — Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt
Gliederung
TITEL II BESONDERE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 2 Gleichbehandlung in betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit
Artikel 6 Persönlicher Anwendungsbereich
Rückverweise
Dieses Kapitel findet entsprechend den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten Anwendung auf die Erwerbsbevölkerung einschließlich der Selbständigen, der Arbeitnehmer, deren Erwerbstätigkeit durch Krankheit, Mutterschaft, Unfall oder unverschuldete Arbeitslosigkeit unterbrochen ist, und der Arbeitssuchenden sowie auf die sich im Ruhestand befindlichen oder arbeitsunfähigen Arbeitnehmer und auf ihre anspruchsberechtigten Angehörigen.
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