EU-RechtRichtlinienGleichstellung von Männern und Frauen auf dem ArbeitsmarktTITEL II BESONDERE BESTIMMUNGENKAPITEL 3 Gleichbehandlung hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die ArbeitsbedingungenArtikel 16

Artikel 16 Vaterschaftsurlaub und Adoptionsurlaub

In Kraft seit 15. August 2006
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