Artikel 51 — Entsprechendes Eigenkapital von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
Gliederung
Rückverweise
Bis 1. Januar 2011 überprüft die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie, erstattet über die Anwendung Bericht und legt ihren Bericht zusammen mit geeigneten Änderungsvorschlägen dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.
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