Artikel 40 — Entsprechendes Eigenkapital von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
Gliederung
Rückverweise
Im Hinblick auf die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen für das Gegenparteiausfallrisiko im Rahmen dieser Richtlinie und die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko im Rahmen der Richtlinie 2006/48/EG sowie unbeschadet der Bestimmungen der Nummer 6 des Teils 2 von Anhang III jener Richtlinie werden Risiken gegenüber anerkannten Drittland-Wertpapierfirmen und Risiken gegenüber anerkannten Clearinghäusern und Börsen wie Risiken gegenüber Instituten behandelt.
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