Artikel 12 — Entsprechendes Eigenkapital von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
Gliederung
KAPITEL IV Eigenmittel
Artikel 12
Rückverweise
„Ursprüngliche Eigenmittel“ sind die Summe der in Artikel 57 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2006/48/EG aufgeführten Mittel, abzüglich der Summe der in Artikel 57 Buchstaben i bis k jener Richtlinie aufgeführten Mittel.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Januar 2009 einen geeigneten Vorschlag zur Änderung dieses Kapitels vor.
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