EU-RechtRichtlinienAufnahme und Ausübung der Tätigkeit der KreditinstituteTITEL III BESTIMMUNGEN ÜBER DIE NIEDERLASSUNGSFREIHEIT UND DEN FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRAbschnitt 5 Befugnisse der zuständigen Behörden des AufnahmeMitgliedstaatsArtikel 37

Artikel 37

In Kraft seit 20. Juli 2006
Up-to-date