Artikel 119 — Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2007 einen Bericht vor, in dem sie die Funktionsweise dieses Abschnitts bewertet und gegebenenfalls zweckdienliche Vorschläge unterbreitet.
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