ANHANG IV ARTEN VON DERIVATEN — Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
1. Zinssatzderivate
a) Zinsswaps (in einer einzigen Währung),
b) Basis-Swaps,
c) Zinsausgleichsvereinbarungen („forward rate agreements“),
d) Zinsterminkontrakte,
e) gekaufte Zinsoptionen, und
f) andere vergleichbare Verträge.
2. Wechselkursderivate und Geschäfte auf Goldbasis
a) Zinsswaps (in mehreren Währungen),
b) Devisentermingeschäfte,
c) Devisenterminkontrakte,
d) gekaufte Devisenoptionen,
e) andere vergleichbare Verträge, und
f) auf Goldbasis getätigte Geschäfte ähnlicher Art wie die unter den Buchstaben a bis e aufgeführten.
3. Geschäfte ähnlicher Art wie unter Nummer 1 Buchstaben a bis e und Nummer 2 Buchstaben a bis d mit anderen Basiswerten oder Indizes. Das schließt zumindest alle unter den Nummern 4 bis 7, 9 und 10 in Abschnitt C in Anhang I der Richtlinie 2004/39/EG genannten Instrumente ein, die nicht anders in Nummer 1 oder 2 enthalten sind.
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