ANHANG I LISTE DER TÄTIGKEITEN, FÜR DIE DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG GILT — Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
1. Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
2. Ausleihungen, insbesondere Konsumentenkredite, Hypothekendarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)
3. Finanzierungsleasing
4. Dienstleistungen zur Durchführung des Zahlungsverkehrs
5. Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (Kreditkarten, Reiseschecks und Bankschecks)
6. Garantien und Zusagen
7. Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft:
a) Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
b) Geldwechselgeschäfte
c) Termin-(„financial futures“) und Optionsgeschäfte
d) Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente, oder
e) Wertpapiergeschäfte
8. Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen
9. Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und in damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zusammenschlüsse und Übernahme von Unternehmen
10. Geldmaklergeschäfte im Interbankenmarkt
11. Portfolioverwaltung und -beratung
12. Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
13. Handelsauskünfte
14. Schließfachverwaltungsdienste
21. April 2004
ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1.
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