Artikel 50 Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG — Abschlussprüfungen – Sicherstellung korrekter Unternehmensabschlüsse
Gliederung
KAPITEL XII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 50 Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG
Die Richtlinie 84/253/EWG wird mit Wirkung vom 29. Juni 2006 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf diese Richtlinie.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden