EU-RechtRichtlinienAbschlussprüfungen – Sicherstellung korrekter UnternehmensabschlüsseKAPITEL VII UNTERSUCHUNGEN UND SANKTIONENArtikel 30

Artikel 30 Untersuchungen und Sanktionen

In Kraft seit 29. Juni 2006
Up-to-date
Artikel 30 Untersuchungen und Sanktionen — Abschlussprüfungen – Sicherstellung korrekter Unternehmensabschlüsse | GesetzeFinden.at