Artikel 24 Änderung der Richtlinie 95/16/EG — Maschinensicherheit
Rückverweise
Die Richtlinie 95/16/EG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:
2. Anhang I Nummer 1.2 erhält folgende Fassung:
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