Richtlinie 2006/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Fristen (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Richtlinie 2004/39/EG wird wie folgt geändert:
1. Erwägung 69 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 64 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 65 erhält folgende Fassung:
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie ab dem 31. Januar 2007 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
Sie wenden diese Vorschriften ab dem 1. November 2007 an.
(2) Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
5. Artikel 70 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
6. Artikel 71 Absätze 1 bis 5 erhalten folgende Fassung: