Artikel 4 — Mietfahrzeuge für den Güterkraftverkehr
Rückverweise
Die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die für die Benutzung von Mietfahrzeugen weniger strenge Bedingungen vorsehen, als sie in den Artikeln 2 und 3 aufgeführt sind, werden durch diese Richtlinie nicht berührt.
Keine Ergebnisse gefunden