Artikel 10 Änderungsverfahren — Binnenwasserstraßen – Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS)
Rückverweise
Die Anhänge I und II können aufgrund der bei der Anwendung dieser Richtlinie gesammelten Erfahrungen geändert und nach dem in Artikel 11 Absatz 3 genannten Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst werden.
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