Artikel 32 Änderungen — Emittenten von Wertpapieren – transparentere Informationen
Gliederung
KAPITEL VII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 32 Änderungen
Die Richtlinie 2001/34/EG wird mit Wirkung ab dem in Artikel 31 Absatz 1 genannten Datum wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 werden Buchstaben g) und h) gestrichen.
2. Artikel 4 wird gestrichen.
3. In Artikel 6 wird Absatz 2 gestrichen.
4. Artikel 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
5. Die Artikel 65 bis 97 werden gestrichen.
6. Die Artikel 102 und 103 werden gestrichen.
7. Artikel 107 Absatz 3 Unterabsatz 2 wird gestrichen.
8. Artikel 108 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Die Verweise auf die aufgehobenen Bestimmungen werden als Verweise auf die Bestimmungen dieser Richtlinie abgefasst.
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