Artikel 3 — EU-Vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom
Die in der Richtlinie 92/12/EWG genannten Begriffe „Mineralöle“ und „Verbrauchsteuern“, soweit diese auf Mineralöle Anwendung finden, sind dahin gehend auszulegen, dass sie alle Energieerzeugnisse, den elektrischen Strom und alle nationalen indirekten Steuern nach Artikel 2 bzw. Artikel 4 Absatz 2 dieser Richtlinie umfassen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden