Artikel 15 Aufhebung — Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates
Rückverweise
(1) Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird zum 10. September 2009 aufgehoben;
b) die Absätze 2 und 4 werden zum 10. September 2008 aufgehoben.
(2) Die Richtlinie 76/914/EWG wird zum 10. September 2009 aufgehoben.
(3) Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erlassen wurden, um der Richtlinie 76/914/EWG nachzukommen, verlieren ihre Gültigkeit
ab dem 10. September 2008 für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung;
ab dem 10. September 2009 für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung.
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