Artikel 13 Bericht — Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates
Rückverweise
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen vor dem 10. September 2011 einen Bericht mit einer ersten Evaluierung der Umsetzung dieser Richtlinie, insbesondere in Bezug auf die Gleichwertigkeit der verschiedenen in Artikel 3 vorgesehenen Systeme für die Grundqualifikation und die Effizienz dieser Systeme, das angestrebte Qualifikationsniveau zu erreichen. Dieser Bericht wird gegebenenfalls von entsprechenden Vorschlägen begleitet.
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