Artikel 7 Räumlicher Geltungsbereich — Besteuerung von Zinserträgen
Gliederung
KAPITEL IEINLEITENDE BESTIMMUNGEN
Artikel 7 Räumlicher Geltungsbereich
Rückverweise
Diese Richtlinie gilt für Zinszahlungen durch eine Zahlstelle, die in dem Gebiet niedergelassen ist, auf das der Vertrag gemäß seinem Artikel 299 Anwendung findet.
Keine Ergebnisse gefunden