Artikel 16 Andere Quellensteuern — Besteuerung von Zinserträgen
Gliederung
KAPITEL IVVERSCHIEDENES UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 16 Andere Quellensteuern
Rückverweise
Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, gemäß ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder Doppelbesteuerungsabkommen andere Arten der Quellensteuer als die nach Artikel 11 zu erheben.
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