EU-RechtRichtlinienEnergieeffizienzplan (ab 2025)KAPITEL III EFFIZIENZ BEI DER ENERGIENUTZUNGArtikel 14

Artikel 14Verbrauchserfassung für die Wärme- und Kälteversorgung sowie die Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch

In Kraft seit 10. Oktober 2023
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