Artikel 15 Ausübung des Rechts auf Beendigung des Vertrags
In Kraft seit 11. Juni 2019
Up-to-date
Der Verbraucher übt sein Recht auf Vertragsbeendigung durch eine Erklärung an den Unternehmer aus, die seinen Entschluss zur Vertragsbeendigung zum Ausdruck bringt.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden