Artikel 1 Gegenstand und Zweck
In Kraft seit 11. Juni 2019
Up-to-date
Ziel dieser Richtlinie ist es, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen und dabei ein hohes Verbraucherschutzniveau herzustellen, indem gemeinsame Vorschriften über bestimmte Anforderungen an zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossene Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen festgelegt werden, insbesondere die Regelungen über
die Vertragsmäßigkeit digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen,
die Abhilfen bei Vertragswidrigkeit oder nicht erfolgter Bereitstellung und die Art und Weise der Inanspruchnahme dieser Abhilfen, und
die Änderung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen.
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