Artikel 3 Rechtswidriger Zugang zu Informationssystemen
In Kraft seit 03. September 2013
Up-to-date
Cybercrime RL
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der vorsätzliche unbefugte Zugang zu einem Informationssystem als Ganzem oder zu einem Teil davon, wenn dieser Zugang durch eine Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen erfolgt, zumindest dann unter Strafe gestellt wird, wenn kein leichter Fall vorliegt.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden