Codara
Recht
Themen
Über uns
EU-Recht
Richtlinien
Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
Artikel 39
CSDDD
Artikel 39 Adressaten
In Kraft seit 25. Juli 2024
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
CSDDD
Im Gesetz anzeigen
EUR-Lex
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Rückverweise
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden