Artikel 22 Sanktionen
In Kraft seit 16. Januar 2023
Up-to-date
CER Richtlinie
Gliederung
KAPITEL VI AUFSICHT UND DURCHSETZUNG
Artikel 22 Sanktionen
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der Sanktionen erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften und Maßnahmen bis zum 17. Oktober 2024 mit und melden ihr umgehend etwaige spätere diesbezügliche Änderungen.
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