EU-RechtRichtlinienStärkung der Resilienz kritischer EinrichtungenKAPITEL V ZUSAMMENARBEIT UND BERICHTERSTATTUNGArtikel 20

Artikel 20 Unterstützung der zuständigen Behörden und kritischen Einrichtungen durch die Kommission

In Kraft seit 16. Januar 2023
Up-to-date