EU-RechtRichtlinienStärkung der Resilienz kritischer EinrichtungenKAPITEL IV KRITISCHE EINRICHTUNGEN, DIE VON BESONDERER BEDEUTUNG FÜR EUROPA SINDArtikel 17

Artikel 17 Ermittlung kritischer Einrichtungen, die von besonderer Bedeutung für Europa sind

In Kraft seit 16. Januar 2023
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