Der vorliegende Anhang der Empfehlung der Kommission zur Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz (im Folgenden „Empfehlung“) enthält Einzelheiten zu spezifischen politischen und finanziellen Maßnahmen zur Mobilisierung privater Energieeffizienzinvestitionen. In dem Anhang werden die wichtigsten Schritte aufgezeigt und erfolgreiche Beispiele angeführt, um die Mitgliedstaaten bei der Festlegung konkreter Maßnahmen und Finanzierungssysteme zu unterstützen.
Diese Maßnahmen sind gemäß den beiden miteinander verknüpften Triebkräften zur Mobilisierung privater Investitionen in zwei Abschnitte gegliedert:
1) Aktivierung und Bündelung der Nachfrage nach Energieeffizienzinvestitionen;
2) Verbesserung des Angebots an Finanzierungsmöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen, Risikominderung bei Investitionen und Refinanzierungsmöglichkeiten.
erste Empfehlung
Angesichts der bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Regulierung und Governance und ihrer unterschiedlichen Finanzierungspraxis für Energieeffizienz und die Entwicklung privater Energieeffizienz-Finanzierungsangebote müssen die Empfehlungen in diesem Anhang auf den spezifischen nationalen und regionalen Energieeffizienz- und Governance-Rahmen jedes Mitgliedstaats zugeschnitten werden.
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Europa — Eine Bewertung der öffentlichen Ausgaben für Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (COM(2026) 118).
Die Aktivierung und Bündelung der Nachfrage nach Investitionen ist der wichtigste Schritt zur Mobilisierung privater Finanzmittel für Investitionen in die Energieeffizienz. Daher müssen solide Investitionspipelines entwickelt und die Nachfrage nach Energieeffizienz angeregt werden, um solche Instrumente für private Investoren attraktiver zu machen. Den EU-Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle bei der Aktivierung und Bündelung der Nachfrage nach Investitionen in die Energieeffizienz zu. Das folgende Kapitel bezieht sich auf die Empfehlungen 2 bis 6 des Haupttextes.
Die Bündelung verschiedener Finanzierungsströme sowie technischer und finanzieller Hilfen in einem nationalen Energieeffizienzfonds oder einer gleichwertigen Fazilität, z. B. einer nationalen Förderbank, ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen und die Beiträge der Mitgliedstaaten zu den Energieeffizienzzielen der EU für 2030 zu verwirklichen. Ein solcher Fonds kann dazu beitragen, die nationale Koordinierung und zentralisierte finanzielle Unterstützung zu verbessern, Fachwissen über die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen zusammenzuführen, die Kombination von verschiedenen Finanzierungssystemen und Quellen öffentlicher Förderung zu erleichtern und die Investitionspipelines besser zu bündeln, indem die Regeln für Förderfähigkeit, Überwachung und Überprüfung angeglichen werden.
Ein nationaler Energieeffizienzfonds (NEEF) gemäß Artikel 30 Absatz 12 der Neufassung der EED ist die Einrichtung, die die nationale Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt und die Erreichung des nationalen Beitrags zu den Energieeffizienzzielen der EU für 2030 sicherstellt.
Weitere Informationen darüber, wie die Mitgliedstaaten die Option des finanziellen Beitrags nutzen können, finden sich in der Empfehlung der Kommission vom 12. Dezember 2023 zur Umsetzung von Artikel 30 über nationale Energieeffizienzfonds, Finanzierung und technische Unterstützung der Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz (Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie) (ABl. C, C/2023/1553, 19.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1553/oj) (C/2023/1553), die weitere Einzelheiten zu den politischen Optionen für die Einrichtung nationaler Energieeffizienzfonds und zu den Optionen für einen finanziellen Beitrag zum nationalen Energieeffizienzfonds zur Erfüllung eines Teils der Energieeffizienzverpflichtungen enthält.
Die 16 Mitgliedstaaten, die einen nationalen Energieeffizienzfonds oder eine ähnliche Einrichtung errichtet haben, sind Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Spanien, Kroatien, Italien, Irland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei.
Die Errichtung oder Wiedereinführung eines nationalen Energieeffizienzfonds oder einer ähnlichen Einrichtung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des nationalen Finanzierungsrahmens und zur Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz. Ein solches spezielles Instrument kann die Koordinierung und Bündelung von Finanzierungsinstrumenten und -mechanismen verbessern, indem öffentliche Mittel zusammengeführt und Mischfinanzierungslösungen eingesetzt werden, sodass die Kombination von Finanzhilfen und Darlehen genutzt wird. Darüber hinaus kann ein solcher Fonds durch die Bündelung von technischem und finanziellem Fachwissen technische Unterstützung für groß angelegte Energieeffizienzprojekte und Pilotprojekte für innovative Finanzierungslösungen für Energieeffizienz leisten.
Ein wesentliches Hindernis für den Einsatz von Mischfinanzierungen für Energieeffizienz ist die mangelnde Koordinierung zwischen Finanzhilfeprogrammen und Finanzierungsinstrumenten wie günstigen Darlehen, öffentlichen Garantien oder anderen Lösungen zur Risikominderung. Finanzhilfen verdrängen häufig andere Finanzierungsinstrumente, insbesondere wenn die Grenzen zwischen nicht rückzahlbaren und rückzahlbaren Unterstützungsmechanismen nicht klar definiert sind. Die Zusammenführung von Ressourcen und Fachwissen in einer neuen oder bereits bestehenden Stelle auf nationaler Ebene kann eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen Finanzierungsströmen ermöglichen, unter anderem durch die Angleichung der Regeln und Verfahren für die Bewertung der Förderfähigkeit von Maßnahmen, für die Überwachung und für die Überprüfung der erzielten Energieeinsparungen. Vielfach können durch eine Verbesserung und Vereinfachung der nationalen Unterstützungsrahmen für Energieeffizienzinvestitionen die Transaktionskosten gesenkt und die Transparenz erhöht werden, und Interessenträger aus der Industrie und Finanzinstitute erhalten auf dem nationalen Energieeffizienzmarkt langfristig Sichtbarkeit, wodurch Energieeffizienz als Geschäftsmodell attraktiver wird.
Das europäische Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung ist eine Initiative der Kommission, die EU-Länder, Finanzinstitute und einschlägige Interessenträger zusammenbringt, um Maßnahmen zur konkreten Verbesserung der privaten Finanzierung für Energieeffizienz zu ermitteln. Weitere Informationen: https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/financing/european-energy-efficiency-financing-coalition_en?prefLang=de&etrans=de.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Unterstützung der Bündelung von Finanzierungsströmen für Energieeffizienz und von Finanzierungskompetenz folgende:
Bewertung der aktuellen Energieeffizienzfinanzierungssysteme in dem jeweiligen Land, um festzustellen, ob durch verstärkte Bündelung der Finanzierungsquellen und Koordinierung öffentlicher Finanzierungsunterstützung die Transaktionskosten gesenkt und gleichzeitig für private Investoren die Attraktivität und Sichtbarkeit von Energieeffizienzinvestitionen erhöht werden können.
Errichtung eines nationalen Energieeffizienzfonds oder einer ähnlichen Einrichtung oder Stärkung eines bestehenden Fonds. Der Fonds sollte ein klares Mandat erhalten, um Finanzmittel für Energieeffizienzmaßnahmen in verschiedenen Sektoren zu mobilisieren, unter anderem für die Renovierung des Wohnungsbestands und die Umwidmung von Gebäuden zugunsten energieeffizienter Wohnungsbauprojekte. Dies kann erreicht werden, indem eine eigene Struktur mit einem spezifischen Mandat zur Mobilisierung von Energieeffizienzinvestitionen innerhalb oder außerhalb bestehender Stellen zur Förderung von Kapitalinvestitionen geschaffen wird, die für die Verwaltung von öffentlicher Finanzierungsunterstützung der EU und der Mitgliedstaaten für Energieeffizienzmaßnahmen zuständig ist. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass diese Struktur mit dem erforderlichen Fachwissen ausgestattet ist, um ihr Mandat wirksam erfüllen zu können.
Festlegung der Kapitalisierung des nationalen Energieeffizienzfonds und dessen Betrauung mit der Finanzierung langfristiger nationaler Energieeffizienzprogramme, der Entwicklung von Kombinationen aus verschiedenen Finanzierungslösungen und der Bereitstellung technischer Hilfe für die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen. Der Fonds kann auf verschiedene Weise kapitalisiert werden, unter anderem durch öffentliche Mittel und durch öffentliche Förderprogramme der EU bzw. der Mitgliedstaaten, Forderungen aus langfristigen Finanzierungsinstrumenten für Energieeffizienz, Einnahmen aus Versteigerungen von Energieeinsparzertifikaten im Rahmen nationaler Energieeffizienzverpflichtungssysteme (EEVS), Emissionszertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems, den Handel mit weißen Zertifikaten oder die Mobilisierung privater Finanzmittel an den Kapitalmärkten, z. B. die Übertragung von Forderungen aus Energieeinsparungen an institutionelle Anleger, die auf dem Sekundärmarkt tätig sind.
Stärkung der Rolle des nationalen Energieeffizienzfonds oder einer ähnlichen Einrichtung bei der Bereitstellung technischer Hilfe für groß angelegte Investitionsprojekte, bei der Datenerhebung, bei der Bewertung der Entwicklung des Energieeffizienzmarkts und der Energieeffizienzinvestitionen sowie bei der fachlichen Beratung zu Finanzierungsinstrumenten, innovativen Finanzierungslösungen und -strategien, u. a. über die nationalen Zentren des europäischen Bündnisses zur Energieeffizienzfinanzierung.
Das staatliche lettische Unternehmen ALTUM hilft Unternehmen und Haushalten beim Zugang zu Finanzmitteln durch Darlehen, Garantien und Investitionen in Risikokapitalfonds. Die Mittel für die Umsetzung staatlicher Förderprogramme umfassen sowohl EU-Mittel als auch nationale öffentliche Gelder sowie Mittel, die ALTUM bei internationalen Institutionen und an internationalen Kapitalmärkten aufbringt. ALTUM spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Energieeffizienzinvestitionen, da es finanzielle Unterstützung für Privatpersonen und Unternehmen bündelt und auf diese Weise die Energieeffizienz sowohl von Gebäuden als auch in der Industrie verbessert, und zwar mit einer kombinierten Unterstützung aus Finanzhilfeprogrammen, günstigen Darlehen, öffentlichen Garantien und technischer Hilfe. Weitere Informationen: https://www.altum.lv/en/.
Der spanische nationale Energieeffizienzfonds (FNEE) finanziert nationale Energieeffizienzinitiativen im Einklang mit Artikel 30 der EED. Der 2014 gegründete FNEE wird vom Institut für Energiediversifizierung und -einsparung (IDAE) im Namen des Ministeriums für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung verwaltet. Der FNEE bietet wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung, technische Hilfe, Ausbildung und Informationen mit dem Ziel, die Energieeffizienz in verschiedenen Sektoren zu verbessern und ihren Beitrag zum nationalen Energieeinsparungsziel gemäß Artikel 8 der EED zu erhöhen. Der FNEE ist Teil des spanischen nationalen Energieeffizienzverpflichtungssystems, durch welches den verpflichteten Parteien (Gas- und Stromvermarktungsunternehmen, Großhandelsunternehmen für Erdölprodukte und Großhandelsunternehmen für Flüssiggas) jährliche nationale Energieeinsparverpflichtungen auferlegt werden. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, müssen die verpflichteten Parteien einen jährlichen finanziellen Mindestbeitrag zum FNEE leisten. Die übrigen Verpflichtungen können durch den freiwilligen Erwerb von Energieeinsparzertifikaten oder durch einen zusätzlichen finanziellen Beitrag zum Fonds erfüllt werden. Weitere Informationen: https://www.idae.es/ayudas-y-financiacion/fondo-nacional-de-eficiencia-energetica.
Im Rahmen des Berichts über die Energieeffizienzfinanzierung in Europa untersuchte die Kommission den Umfang der Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in den Mitgliedstaaten der EU-27 und bewertete bestehende Energieeffizienzfinanzierungssysteme, die sowohl aus EU-Mitteln als auch aus nationalen Mitteln finanziert werden. Von den 426 im Zeitraum 2014-2024 in den 27 Mitgliedstaaten der EU ermittelten Finanzierungssystemen für Energieeffizienzmaßnahmen setzten nur 25 % Finanzierungsinstrumente ein, darunter auch Mischfinanzierungslösungen, bei denen Finanzhilfen und Darlehen in einem einzigen Vorhaben kombiniert waren. Bei den verbleibenden 75 % handelte es sich um nicht rückzahlbare Regelungen wie Finanzhilfen und Steuergutschriften. Nur in einer Handvoll Mitgliedstaaten machten Finanzierungsinstrumente und Mischfinanzierungslösungen mehr als 30 % der öffentlichen Förderung für Energieeffizienz aus.
Zwar verhindern Regelungen auf der Grundlage von Finanzhilfen, Steuergutschriften und andere Formen nicht rückzahlbarer Subventionen nicht unbedingt die Mobilisierung privater Investitionen, doch haben sie im Vergleich zu Finanzierungsinstrumenten und Mischfinanzierungslösungen häufig eine geringere Hebelwirkung und eine höhere Finanzhilfeintensität. Dies kann dazu führen, dass privates Kapital aus der Energieeffizienzfinanzierung verdrängt wird. Darüber hinaus können Finanzhilfe- und Subventionsprogramme, die in hohem Maße von der Fiskalkapazität der Mitgliedstaaten und den Beiträgen aus dem EU-Haushalt abhängen, zu einem „Stop-and-go“-Ansatz führen, der die Entwicklung eines florierenden Energieeffizienzmarkts behindert. Ferner besitzen finanzhilfebasierte Programme und Steuergutschriften im Vergleich zu Finanzierungsinstrumenten und Mischfinanzierungslösungen keine Hebelwirkung auf die Kapitalmärkte und die Beteiligung privater Investoren, sondern stützen sich häufig ausschließlich auf eine private Kofinanzierung aus den Eigenmitteln und Ersparnissen der Begünstigten der Finanzhilfen. Paradoxerweise stellt die nicht rückzahlbare Finanzierungsform ein Zugangshindernis für diejenigen dar, die nicht über ausreichende Eigenmittel zur Deckung der erforderlichen Kofinanzierung verfügen oder — im Falle von Steuergutschriften — nicht über ein ausreichend hohes zu versteuerndes Einkommen, um die Regelung in Anspruch nehmen zu können. Dies kann steuerpolitisch regressive Auswirkungen haben, da der Zugang zu öffentlichen Subventionen mit dem zu versteuernden Einkommen steigt.
Gleichzeitig werden Investitionen in die Energieeffizienz häufig durch das hohe Risiko und den schwierigen Zugang zu Finanzmitteln behindert. Dies kann für bestimmte Marktsegmente wie Haushalte mit niedrigem Einkommen, Gebäude mit mehreren Wohnungen oder KMU oder bei ehrgeizigeren Investitionen für Energieeinsparungen oder beim Einsatz neuer Technologien der Fall sein. Die Nutzung von Finanzhilfen in Kombination mit Darlehen kann — zusammen mit anderen Risikominderungsmaßnahmen wie öffentlichen Garantien — die entsprechenden Risiken verringern.
in großem Maßstab Finanzierungsinstrumente einsetzen, insbesondere groß angelegte Mischfinanzierungssysteme, bei denen Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente, einschließlich Darlehen und öffentlicher Garantien, kombiniert werden
Die großmaßstäbliche Einführung langfristiger Finanzierungsinstrumente würde auch die Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern — Finanzinstituten, Energiedienstleistungsunternehmen, Drittfinanzierern und Projektentwicklern — ermöglichen und so eine stabile und langfristige Perspektive für eine möglichst umfassende Kombination öffentlicher und privater Beiträge bieten. Diese Instrumente sollten für verschiedene Sektoren zur Verfügung stehen und können als Umlauffonds fungieren, die regelmäßig aus öffentlichen Mitteln refinanziert werden.
Diese Instrumente sollten auch mit gezielter technischer Hilfe kombiniert werden, um spezifische Finanzvehikel für Energieeffizienz zu schaffen, die wiederum private Finanzinstitute und Energiedienstleistungsunternehmen zur Beteiligung anregen, und um innovative Finanzierungslösungen zu entwickeln, z. B. Energieleistungsverträge und Energieeffizienz als Dienstleistung.
Um Finanzierungsinstrumente für Energieeffizienz wirksam auszubauen, sollten rückzahlbare und günstige Darlehen sowie öffentliche Garantien mit gezielten Finanzhilfen kombiniert werden, die auf spezifische Kriterien zugeschnitten sind, etwa den Umfang der Energieeffizienzverbesserung, die Zielgruppe in der Bevölkerung oder die Art des betreffenden Vermögenswerts (z. B. Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und Renovierungen von Gebäuden mit mehreren Wohnungen). Die Priorität sollte darin bestehen, kombinierte Finanzierungslösungen zu schaffen, die öffentliche Finanzhilfen mobilisieren, um den Zugang zu Finanzmitteln zu gewährleisten, und die bei ehrgeizigeren Investitionen das Risiko mindern. Nationalen Energieeffizienzfonds oder ähnliche Einrichtungen sind gut aufgestellt, um solche langfristigen Finanzierungsinstrumente einzusetzen, bei denen Darlehen oder Garantien mit Finanzhilfekomponenten in einem einzigen Energieeffizienzvorhaben kombiniert werden.
Fi-Compass-Modell für ein Energieeffizienz-Finanzierungsinstrument mit einer Finanzhilfekomponente (Mai 2022): https://www.fi-compass.eu/library/how-to/model-financial-instrument-grant-component-support-energy-efficiency.
Ein wesentlicher Mehrwert von Finanzierungsinstrumenten, bei denen Darlehen, Garantien, Finanzhilfen und technische Hilfe kombiniert werden, ist ihr Potenzial als Umlauffonds und ihre Langzeitperspektive. Die verstärkte Nutzung solcher Finanzierungsinstrumente sorgt für Stabilität und Berechenbarkeit, wodurch die Entwicklung eines florierenden Marktes für Energieeffizienz unterstützt wird. Sie ermöglicht es der Finanzbehörde, die die Finanzierungsinstrumente verwaltet, den rückzahlbaren Betrag — abzüglich der Finanzhilfen und anderer Risikominderungsmaßnahmen — in neue Energieeffizienzinvestitionen zu reinvestieren. Obwohl der öffentliche Fonds, aus dem Mittel für die Finanzierungsinstrumente bereitgestellt werden, eine regelmäßige Rekapitalisierung erfordert, kann er kontinuierlich in neue Energieeffizienzmaßnahmen reinvestieren, was Umlauffonds zu einem vielversprechenden Modell für die Mobilisierung privater Investitionen macht.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Finanzierungsinstrumenten und Mischfinanzierungslösungen für Energieeffizienz folgende:
Erhebliche Ausweitung des Einsatzes öffentlicher Finanzierungsinstrumente zur Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen
Einführung von Mischfinanzierungslösungen, bei denen Darlehen, öffentliche Garantien und Finanzhilfen in einem einzigen Vorhaben kombiniert werden
Anpassung der kombinierten Unterstützung in Form von Finanzhilfen, um das Risiko und die Hindernisse beim Zugang zu Finanzmitteln
Stärkung des Umlauffondscharakters von Energieeffizienz-Finanzierungsinstrumenten mit einer kombinierten Finanzhilfekomponente
Unterstützung der Entwicklung spezifischer Finanzvehikel für Energieeffizienz
Überprüfung des bestehenden nationalen Finanzierungsrahmens und Maßnahmen, damit Finanzhilfen, Darlehen und öffentliche Garantien aus verschiedenen Finanzierungsströmen zu einer einzigen Investition in Energieeffizienz kombiniert werden können
Maximierung der Nutzung von EU-Haushaltsmitteln und -Programmen, um Finanzierungsinstrumente in großem Maßstab einzusetzen.
Ein wesentliches Hindernis für die Anziehung privater Kapitalinvestitionen in Energieeffizienz ist die oft begrenzte Attraktivität der Investitionspipeline. Aufgrund des relativ geringen Volumens und des fragmentierten Charakters von Investitionen in Energieeffizienz sind diese im Vergleich zu anderen Investitionen komplexer und für private Investoren weniger attraktiv.
Um weitere private Kapitalinvestitionen zu mobilisieren, ist es von entscheidender Bedeutung, die Investitionsnachfrage zu erhöhen und die Qualität der Investitionspipeline im Bereich der Energieeffizienz zu verbessern
Die Zentralisierung der technischen Hilfe birgt ein erhebliches Potenzial, um Investitionen in Energieeffizienz zu bündeln und die Erhebung spezifischer Daten über deren Energie- und Finanzleistung zu standardisieren. Dadurch könnten Energieeffizienzprojekte für private Investoren attraktiver werden, und es könnten darüber hinaus Anreize für die Refinanzierung und Verbriefung auf dem Sekundärmarkt geschaffen werden.
Das Renommee von Fazilitäten für Projektentwicklung und technische Hilfe spielt eine Schlüsselrolle bei der Mobilisierung von privatem Kapital und trägt dazu bei, dass private Investoren mehr Vertrauen in die Kreditwürdigkeit von Energieeffizienzinvestitionen haben. Diese Fazilitäten in Kombination mit zentralen Anlaufstellen könnten als Botschafter für Energieeffizienzinvestitionen vor Ort fungieren und die Ursachen für die geringe Investitionsnachfrage angehen. Sie könnten mit Behörden und lokalen Unternehmen zusammenarbeiten, um die Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen und die Kombination verschiedener Finanzierungsströme zu spezifischen Investitionen voranzubringen. Darüber hinaus könnten sie dazu beitragen, die von privaten Investoren wahrgenommenen Investitionsrisiken bei der Kofinanzierung von Energieeffizienzprojekten zu beseitigen, und zwar dank des vermittelten Vertrauens und des Ansehens der an der Projektvorbereitung beteiligten Fazilität für technische Hilfe. Auf nationaler Ebene können spezialisierte Finanzierungseinrichtungen für Energieeffizienz, wie z. B. nationale Energieeffizienzfonds oder ähnliche Einrichtungen, eine wichtige Rolle dabei spielen, die Bonitätseinstufung von Investitionsprojekten zu verbessern, das Vertrauen der Investoren zu stärken und grenzüberschreitend tätige und spezialisierte Investoren anzuziehen.
Die Schlüsselrolle der Fazilitäten für technische Hilfe und Projektentwicklungsunterstützung wird auch in Artikel 30 Absatz 2 der Neufassung der EED erwähnt, wonach die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung von Fazilitäten für die Projektentwicklungsunterstützung unterstützen muss, mit denen die Investitionspipeline im Bereich der Energieeffizienz erweitert und das Vertrauen privater Investoren in Energieeffizienzinvestitionen sowie deren Attraktivität gesteigert werden können. Die Kommission leistet derartige Unterstützung über:
das Europäische Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (ELENA), das von der EIB im Namen der Kommission durchgeführt wird und mit dem die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung ihrer Fazilitäten für technische Hilfe auf nationaler und regionaler Ebene nach dem ELENA-Modell unterstützt werden;
das LIFE-Teilprogramm „Energiewende“, das öffentlichen und privaten Projektentwicklern technische Projektentwicklungsunterstützung bietet, um technisches, wirtschaftliches und rechtliches Fachwissen dafür aufzubauen, nachhaltige Pipelines für groß angelegte Energieinvestitionen auf den Weg zu bringen;
das Programm „Cohesion for Transitions“ (C4T), das den EU-Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Behörden fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von kohäsionspolitischen Investitionen gemäß dem politischen Ziel 2, darunter auch Investitionen mit Schwerpunkt auf Energieeffizienz, bietet. Diese Unterstützung umfasst die Entwicklung von Strategien, die Verbesserung der Überwachung, die Einbeziehung von Interessenträgern, die Ermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten, Hilfe bei der Vorbereitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und den Aufbau von Kapazitäten;
die Fi-Compass-Plattform
fi-compass | Finanzierungsinstrumente im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung der EU.
die InvestEU-Beratungsplattform
InvestEU-Beratungsplattform – Homepage.
und Initiativen wie Jaspers
JASPERS – Joint Assistance to Support Projects in European Regions.
könnten zentrale Anlaufstellen für die Renovierung von Wohngebäuden und die Energieeffizienz in KMU eine entscheidende Rolle für die Steigerung der Nachfrage nach Energieeffizienzinvestitionen spielen
Empfehlung der Kommission mit praktischen Leitlinien zu Dienstleistungen zentraler Anlaufstellen für Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (C(2026) 1523).
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Projektentwicklungsunterstützung zur Aktivierung der Investitionspipeline folgende:
Einrichtung nationaler Fazilitäten für technische Hilfe und Projektentwicklungsunterstützung oder Mobilisierung bestehender Fazilitäten, um die Entwicklung von Investitionen in Energieeffizienz zu unterstützen, die Investitionspipeline zu verbessern und das Vertrauen der Kapitalmärkte in Energieeffizienz zu stärken. Die Mitgliedstaaten können solche Fazilitäten im Rahmen ihrer nationalen Energieeffizienzfonds oder ähnlicher Einrichtungen schaffen, um umfangreiche Investitionen in Energieeffizienz und Finanzierungsinstrumente und/oder spezialisierte Finanzvehikel zu entwickeln, in denen zahlreiche kleinere Energieeffizienzinvestitionen gebündelt sind, z. B. für energetische Renovierungen von Gebäuden.
Berücksichtigung der Empfehlung der Kommission mit praktischen Leitlinien für die Einrichtung und den Betrieb zentraler Anlaufstellen zur Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsdiensten für Wohnungsrenovierungen, Kleinstunternehmen und KMU, um eine kontinuierliche Unterstützung und spezialisierte Hilfe für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bei der Entwicklung und Durchführung von Energieeffizienzprojekten sicherzustellen.
Maximale Inanspruchnahme der Unterstützung auf EU-Ebene, z. B. über die ELENA-Fazilitätund das LIFE-Teilprogramm „Energiewende“, um nationale Fazilitäten für technische Hilfe einzurichten, Projektentwicklungsunterstützung zu leisten und Finanzierungssysteme für Energieeffizienz zu entwickeln, bei denen mehrere kleine Projekte zusammengefasst werden.
Die geringe Koordinierung entlang der Wertschöpfungskette der Energieeffizienzfinanzierung zwischen Behörden, Finanzinstituten, Energiedienstleistungsunternehmen und Anbietern von Energieeffizienztechnologien ist ein wesentliches Hindernis für die Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz. In den letzten Jahren hat die Kommission verschiedene Initiativen unterstützt, um diese mangelnde Koordinierung zu beheben, u. a. im Rahmen des Forums für Investitionen in nachhaltige Energien, des Programms „Horizont 2020“ und des LIFE-Teilprogramms „Energiewende“, mit denen Foren für nationale Finanzierungsprojekte finanziert wurden.
europäische Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung
Das europäische Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung wurde im Dezember 2023 durch eine gemeinsame Erklärung der Kommission und der Mitgliedstaaten gegründet. Das Bündnis baut auf den Ergebnissen der 2013 gegründeten Gruppe der in Energieeffizienzmaßnahmen investierenden Finanzinstitutionen (EEFIG) auf. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/financing/european-energy-efficiency-financing-coalition_en?prefLang=de&etrans=de.
20. Mai 2025
Europäisches Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung, Tätigkeitsbereich und Mandat, Arbeitsprogramm für das erste Jahr der Tätigkeit. Abrufbar unter: https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/financing/european-energy-efficiency-financing-coalition_en?prefLang=de&etrans=de.
Die in den Mitgliedstaaten einzurichtenden nationalen Zentren werden die ausführenden Stellen des Bündnisses sein. Die Ziele und Tätigkeiten dieser Zentren werden von den nationalen Behörden festgelegt. Auf diese Weise sollen Synergien zwischen nationalen Finanzierungsverfahren und der Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsbranche geschaffen werden, um die Finanzierungsverfahren für Energieeffizienzmaßnahmen zu verbessern und private Investitionen zu mobilisieren.
Derzeit wird Energieeffizienz als eigenständige Priorität häufig außer Acht gelassen und als Teil des umfassenderen Konzepts einer nachhaltigen Finanzierung behandelt. Die Chance, in viele potenzielle Energiesparprojekte zu investieren, wird wegen der mangelnden Transparenz bei Finanzinstituten, bei der Unternehmenskommunikation und bei Sorgfaltsprüfungsverfahren häufig verpasst. Bei Regulierungsrahmen wie der EU-Taxonomie wurde Nachhaltigkeit zu einem der Ziele erklärt, aber Finanzierungen und Investitionen werden durch die geringe Nachfrage, die Komplexität der Projekte und die mangelnde Standardisierung im Bereich der Energieeffizienz ausgebremst.
Ziel des Bündnisses ist es, die Zusammenarbeit mit Finanzinstituten zu stärken, um Energieeffizienzinvestitionen Vorrang einzuräumen. Die Zusammenarbeit sollte sich auf die Beseitigung regulatorischer und finanzieller Hindernisse konzentrieren, um private Investitionen in Energieeffizienz anzukurbeln. Auch sollten Finanzinstitute dazu ermutigt werden, maßgeschneiderte Finanzprodukte wie Energieeffizienz-Hypotheken und Renovierungsdarlehen anzubieten, bei denen die Vorteile von Energieeinsparungen deutlich gemacht werden.
Geschäftsbanken können davon profitieren, auf dem Energieeffizienzmarkt eine größere Rolle zu spielen
Behörden sowohl auf EU-Ebene als auch in mehreren Mitgliedstaaten stellen Garantieinstrumente, staatlich besicherte Kreditlinien und technische Hilfe bereit, um Geschäftsbanken dabei zu helfen, ihre Transaktionskosten zu senken, das Risiko von Energieeffizienzinvestitionen zu mindern und die Bündelung kleinerer Projekte zur Finanzierung durch grüne Anleihen zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Finanzinstituten bei der Energieeffizienzfinanzierung folgende:
Aktive Beteiligung am europäischen Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung
Zusammenarbeit zur Verbesserung des EU-Rahmens für Energieeffizienzfinanzierung
Aufbau von Partnerschaften, um Geschäftsbanken dabei zu helfen, die finanziellen positiven Nebeneffekte von Energieeffizienzinvestitionen
Unterstützung und Aufforderung von Finanzinstituten, kundenfreundliche Finanzierungsoptionen
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Das Steuersystem und steuerliche Anreize können eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Energieeffizienzinvestitionen spielen, indem Steuervorteile und steuerliche Sanktionen eingeführt werden.
Zu den gängigen Steueranreizen zugunsten von mehr Energieeffizienz gehören Steuervergünstigungen (Verringerung des zu versteuernden Einkommens) oder Steuergutschriften (Verringerung der fälligen Abgaben) auf das Einkommen oder die Körperschaftsteuer für Einzelpersonen oder Unternehmen, die in Energieeffizienzverbesserungen oder den Erwerb effizienter Energietechnologien investieren. Während Steuervergünstigungen und Steuergutschriften für den Unternehmenssektor vorteilhaft sind, sind sie für Privatpersonen, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen, möglicherweise weniger attraktiv, da ihre Steuerlast zu niedrig ist, als dass sie von solchen steuerlichen Anreizen spürbar profitieren würden.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur optimalen Nutzung steuerlicher Anreize für die Mobilisierung von Investitionen in die Energieeffizienz folgende:
Stärkerer Einsatz steuerlicher Instrumente bei der Schaffung von Anreizen für die Energiewende und für Energieeffizienz, indem die nationale haushalts- und steuerpolitische Zuständigkeit genutzt wird, um ein günstiges Umfeld für Investitionen in Energieeffizienz zu schaffen.
Abschaffung von steuerlichen Maßnahmen und Subventionen, die von Investitionen in Energieeffizienzverbesserungen abhalten, z. B. solche, die an auf fossilen Brennstoffen basierende und nicht energieeffiziente Technologien gebunden sind oder durch höhere steuerliche Abgaben die positiven wirtschaftlichen Nebeneffekte von Energieeffizienzverbesserungen aufheben.
Einführung positiver steuerlicher Anreize und steuerlicher Maßnahmen, um Investitionen in Energieeffizienz zu mobilisieren, insbesondere um im Unternehmenssektor und in der verarbeitenden Industrie Energieeffizienzinvestitionen durch Steuervergünstigungen und Steuergutschriften zu fördern.
Um privates Kapital für Investitionen in Energieeffizienz zu mobilisieren, ist es ausschlaggebend, private Angebote der Energieeffizienzfinanzierung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen attraktiver zu machen. Um die Attraktivität privater Kapitalinvestitionen in Energieeffizienz zu erhöhen, ist es darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, die übermäßige Marktfragmentierung und die geringe Standardisierung von Investitionsprojekten anzugehen und die Investitionspipeline und die Portfolioaggregation zu verbessern, um eine größere Skalierbarkeit und Reproduzierbarkeit zu ermöglichen. Die Behörden der Mitgliedstaaten können eine Schlüsselrolle dabei spielen, den Markt zur Entwicklung und zur Einführung eines breiten Spektrums privater Finanzierungsprodukte und -dienstleistungen für Energieeffizienz anzuregen, sodass Energieeffizienzinvestitionen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen wirtschaftlich attraktiver und weniger aufwendig werden. Sieht man von Eigenmitteln/Einsparungen ab, kann Energieeffizienz mit privatem Kapital entweder durch Kreditverträge — besicherte oder unbesicherte Darlehen — oder durch Dienstleistungsvereinbarungen und Drittfinanzierungen — insbesondere Energieeffizienzdienstleistungen und Leasing von Energieanlagen — finanziert werden.
Für eine maximale Mobilisierung privater Mittel für Energieeffizienzmaßnahmen müssen auch die Möglichkeiten für Finanzinstitute und Drittinvestoren, Kapital in Energieeffizienz zu investieren, verbessert werden, und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen muss es ermöglicht werden, die nötigen Aufsichtsanforderungen zu erfüllen, um Zugang zu privaten Finanzmitteln zu erhalten und ihre Projekte zu finanzieren. Dies kann erreicht werden, indem das mit Energieeffizienzinvestitionen verbundene Risiko verringert, die Kreditfähigkeit von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen erhöht und die Refinanzierungsbedingungen für Investoren im Bereich Energieeffizienz verbessert werden. Das folgende Kapitel bezieht sich auf die Empfehlungen 7 bis 12 des Haupttextes.
die Mitgliedstaaten Maßnahmen erlassen, mit denen Kreditprodukte im Bereich Energieeffizienz, z. B. grüne Hypotheken und grüne Darlehen, unterstützt werden und sichergestellt wird, dass diese von Finanzinstituten umfassend und diskriminierungsfrei angeboten werden und für die Verbraucher sichtbar und zugänglich sind
Weitere Informationen zu den Anforderungen des Artikels 30 Absatz 3 der EED enthält die Empfehlung der Kommission vom 12. Dezember 2023 (C/2023/1553).
Kreditprodukte im Bereich Energieeffizienz sind Darlehen, die die anfänglichen Investitionskosten von Energieeffizienzmaßnahmen decken und dazu beitragen, das Hindernis begrenzter Finanzmittel zu überwinden. Zu diesen Produkten gehören Standarddarlehen für Energieeffizienzmaßnahmen, Energieeffizienzhypotheken, grüne Verbraucherkredite und Renovierungsdarlehen. Sie können mit öffentlichen Anreizen zur Kofinanzierung der Investitionen, zur Senkung der Zinssätze und zur Verbesserung der Bonität der Kreditnehmer kombiniert werden.
Bericht der EBA: In response to the call for advice from the EC on Green loans and mortgages (Dezember 2023). Weitere Informationen enthält der Bericht der EBA unter: https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/2023-12/e7bcc22e-7fc2-4ca9-b50d-b6e922f99513/EBA%20report%20on%20green%20loans%20and%20mortgages_0.pdf.
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften.
https://energyefficientmortgages.eu/: Durch das Programm „Horizont 2020“ und das LIFE-Teilprogramm „Energiewende“ finanzierte Projekte.
bewährte Verfahren und Erkenntnisse
nutzen
EEFIG (2021), The evolution of financing practices for energy efficiency in buildings, SME’s and in industry.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der Inanspruchnahme von Energieeffizienzdarlehen folgende:
Unterstützung von Finanzinstituten bei der Entwicklung von Kreditprodukten im Bereich Energieeffizienz, Ausweitung der zweckgebundenen privaten Finanzierung für Energieeffizienz. Dies kann erreicht werden, indem Organisationsstrukturen genutzt werden, um zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen, z. B. Beratungs- und Hilfsdienstleistungen zur Unterstützung der Anforderungen und der Möglichkeiten im Zusammenhang mit grünen Darlehen für Energieeffizienz. Darüber hinaus sollten Finanzinstitute dabei unterstützt werden, das Spektrum ihrer Kreditprodukte zu erweitern, z. B. durch Instrumente zur Risikominderung wie Darlehensgarantien, Unterstützung bei der Projektentwicklung und Sensibilisierungs-/Informationskampagnen.
Einrichtung von Fazilitäten für öffentliche grüne Darlehen oder Stärkung bestehender Fazilitäten. Öffentliche grüne Darlehen werden von öffentlichen Einrichtungen Haushalten, Unternehmen und Mietern angeboten (oder indirekt von diesen gesponsert), um die Vorlaufkosten von Energieeffizienzmaßnahmen zu decken. In der Regel handelt es sich um „Soft Loans“, d. h. Darlehen mit einem günstigen Zinssatz (Niedrig- bis Nullzinssatz) oder einer günstigen Rückzahlungsfrist. Öffentliche grüne Darlehen können von nationalen Energieeffizienzfonds oder ähnlichen Einrichtungen zur Förderung von Kapitalinvestitionen in Energieeffizienz gewährt werden.
Bereitstellung kundenfreundlicher Finanzierungs- und Kreditlösungen für Energieeffizienz, indem die Bestimmungen von Artikel 30 der Neufassung der EED in den nationalen Rechtsrahmen umgesetzt und ergänzt werden. Finanzinstitute sollten das Interesse ihrer Kunden an der Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Vermögenswerte und/oder am Erwerb von energieeffizienter Ausrüstung bewerten, um ihnen spezielle Kreditprodukte im Bereich Energieeffizienz anbieten zu können, die ihren Interessen entsprechen. Die Finanzinstitute werden aufgefordert, ihren Kunden Informationen über Energieeffizienzprodukte und die vielfältigen Vorteile der energetischen Renovierung sowie über die zu erwartenden Einsparungen bei den Energiepreisen zu geben.
Ermöglichung der gemeinsamen Kreditaufnahme von Miteigentümergemeinschaften zur Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen und Vereinfachung der durch Miteigentümergemeinschaften ausgeübten Verwaltung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen, um Energieeffizienzinvestitionen zu erleichtern. Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem i) die Einstimmigkeitsregel für die Darlehensaufnahme für energetische Renovierungen abgeschafft wird oder ii) auf Immobilienverwaltungsgesellschaften zugegangen wird, um für Verbesserungen der Energieeffizienz und für Energieleistungsverträge für Miteigentümer zu werben.
Bereitstellung technischer Hilfe und Beratung für Finanzinstitute in Bezug auf den Aufbau interner Projektentwicklungseinheiten, die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Kunden, das Angebot von Energieaudits für Kunden (KMU, Wohnimmobilien) und den Aufbau von Kapazitäten bei Kreditberatern, um den Vertrieb von Energieeffizienzprodukten zu entwickeln.
Eigentumsbasierte Finanzierungssysteme wie Finanzierung über Steuern und über Rechnung bieten zahlreiche Vorteile, wenn es darum geht, Investitionen in Energieeffizienz zu erleichtern und privates Kapital anzuziehen. Sie bieten einen doppelten Vorteil: Sie nutzen alternative Rückzahlungskanäle wie Energierechnungen und Grundsteuern, um die Transaktionskosten im Zusammenhang mit Darlehen für Energieeffizienzverbesserungen zu senken, und sie ermöglichen eine Trennung zwischen Finanzierung und Eigentum, wodurch die Herausforderung, langfristig Investitionsrenditen bieten zu können, angegangen wird.
Nach Artikel 30 Absatz 3 der Neufassung der EED sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in ihren nationalen Rahmen Maßnahmen zu erlassen, um die Umsetzung von On-Bill-Modellen
On-Bill-Modelle sind eine Methode zur Finanzierung von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, bei der die Stromrechnung als Rückzahlungsinstrument dient. Bei On-Bill-Modellen werden die bestehenden Zahlungssysteme des Versorgungsunternehmens genutzt, um die Transaktionskosten und das Risiko eines möglichen Kreditausfalls zu senken.
oder Programmen zur Finanzierung über Steuern zu erleichtern
On-Bill-Modelle
Die Strukturen von On-Bill-Modellen sind in der Empfehlung der Kommission vom 12. Dezember 2023 (C/2023/1553) dargelegt.
European on-bill Building Renovation Roadmap (2022), Projekt RenOnBill H2020. Im Rahmen des Projekts „RenOnBill“ (2019-2022) kamen Beratungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen und Finanzinstitute zusammen, um On-Bill-Modelle in Deutschland, Italien, Spanien und Litauen zu testen, um ihre Einführung in ganz Europa zu fördern. Weitere Informationen zum RenOnBill-Fahrplan: https://renonbill.eu/knowledge-sharing/european-on-bill-building-renovation-roadmap?briefings=on&brochures=on&factsheets=on&infographics=on&language=any&reports=on&scientificpapers=on&tools=on&page=1.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf On-Bill-Modelle folgende:
Beurteilung, ob der nationale Rahmen die Entwicklung von On-Bill-Modellen zulässt. Die wichtigsten Elemente, die geprüft werden müssen, sind folgende: ein geeigneter Rechtsrahmen, der es Versorgungsunternehmen ermöglicht, als Kreditgeber aufzutreten, eine korrekte und weitreichende Umsetzung der EU-Vorschriften über die individuelle Verbrauchserfassung und die Genauigkeit des Energieverbrauchs einzelner Geräte, Bestimmungen zum Schutz der Investoren vor Zahlungsausfällen bei der Kreditrückzahlung unter Wahrung des Verbraucherschutzes, Möglichkeit für Versorgungsunternehmen und Finanzinstitute, Aufzeichnungen über Rechnungszahlungen für die Bewertung des Risikoprofils von Endverbrauchern zu verwenden, und Gesetze zur Regulierung der Beziehungen zwischen Eigentümern und Mietern, die eine gerechte Verteilung der Investitionskosten und der Kreditrückzahlungen unterstützen.
Gewährung des Rechts für Energieversorgungsunternehmen, Finanzmittel für Energieeffizienz bereitzustellen. Bei von Versorgungsunternehmen finanzierten Systemen müssen die Mitgliedstaaten möglicherweise die Rechtsvorschriften für Kreditgeber ändern, um das Recht von Versorgungsunternehmen zur Vergabe von Krediten für Renovierungen zu bekräftigen. Bei On-Bill-Modellen muss ein Versorgungsunternehmen das Kapital zur Finanzierung der Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung stellen, während der Verbraucher durch regelmäßige Zahlungen auf die bestehenden Energierechnungen die Rückzahlung leistet.
Gewährleistung eines ausreichenden Cashflows in den Durchführungsstellen (z. B. Versorgungsunternehmen, Energiedienstleistungsunternehmen), um Skaleneffekte zu erzielen, und/oder Einrichtung nationaler oder lokaler Garantie- und Unterstützungsfonds. So könnte beispielsweise ein nationaler Energieeffizienzfonds die Forderungen aus dem On-Bill-Modell erwerben und für die Risikominderung sorgen, um Pilotprojekte finanziell abzusichern (z. B. durch Darlehensgarantien). Öffentliche Garantiefonds und Kreditlinien könnten Versorgungsunternehmen und Finanzinstituten die Umsetzung von On-Bill-Modellen erleichtern. Solche Garantien könnten bei Zahlungsunfähigkeit eines Hauseigentümers aktiviert werden, wodurch sich das von den Kreditgebern wahrgenommene Investitionsrisiko verringern würde. Spezielle Kreditlinien für On-Bill-Modelle könnten als Teil der öffentlichen Energieeffizienzfinanzierung, z. B. im Rahmen nationaler Energieeffizienzfonds, eingesetzt werden. Die Unterstützung der öffentlichen Hand für die Einführung von On-Bill-Modellen könnte darin bestehen, dass die Zinszahlungen der Endverbraucher im Rahmen ihrer Energierechnungen ganz oder teilweise übernommen werden, sodass sie den vollen finanziellen Nutzen aus den Energieeinsparungen ziehen können. Oder die Unterstützung könnte die Form einer Kofinanzierung annehmen, um die Gesamtinvestitionskosten für bestimmte anspruchsvolle Projekte (umfassende Renovierungen, Gebäude mit sehr schlechter Gesamtenergieeffizienz, schutzbedürftige Haushalte) zu senken.
Programmen zur Finanzierung über Steuern
als Rückzahlungsinstrument
Projekt „EuroPACE“ im Rahmen des Programms „Horizont 2020“, https://cordis.europa.eu/article/id/422271-a-home-based-financing-model-to-boost-investments-in-sustainable-renovation/de.
FITHOME hat ein Programm zur Finanzierung über Steuern entwickelt, das auf Energieeffizienzinvestitionen für Wohngebäude in den Niederlanden abzielt. Das niederländische Unternehmen De Woonpas leitet die Initiative in Zusammenarbeit mit niederländischen Gemeinden. Das Programm zur Finanzierung über Steuern wird primär über zwei Zweckgesellschaften, die SVGVR (Stiftung Verzamelgelden) und die SWGVR (Stiftung Waarborg), realisiert. Die BNG, die Bank der niederländischen Gemeinden, gewährt der SVGVR ein Darlehen, das die Kosten der von den Gemeinden beauftragten Arbeiten deckt. Den Hauseigentümern wird dann über einen Zeitraum von 30 Jahren eine sogenannte Wertzuwachssteuer auferlegt, eine monatliche Steuer auf den Wertzuwachs der Immobilie, die so berechnet wird, dass die Rückzahlung der Schulden für die Hauseigentümer erschwinglich bleibt. Die SVGVR erhält dann die Steuerzahlungen, während die SWGVR als Bürge fungiert, indem sie einen kleinen Prozentsatz auf die monatliche Steuer aufschlägt, um finanzielle Risiken für die Gemeinden abzudecken, falls es Probleme mit den Rückzahlungen der Hauseigentümer geben sollte. Das Verfahren ist mit dem niederländischen Katastersystem „Kadaster“ verknüpft, um die Erhebung der Wertzuwachssteuer zu überwachen. Weitere Informationen: Projekt „FITHOME“ im Rahmen des Programms „Horizont 2020“, https://cordis.europa.eu/project/id/892214/de.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf Programme zur Finanzierung über Steuern folgende:
Beurteilung, ob der nationale Rahmen die Entwicklung von Programmen zur Finanzierung über Steuern zulässt. Dazu muss das Steuersystem analysiert und festgestellt werden, ob regulatorische Reformen der Grundsteuern und anderer damit verbundener Abgaben auf Gebäude erforderlich sind, um Programme zur Finanzierung über Steuern zu ermöglichen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass lokale Behörden Rückzahlungen einziehen und an private Investoren weiterleiten dürfen, ohne sie in ihren kommunalen Haushalt zu integrieren. Die Existenz von Grundsteuern oder ähnlichen gebäudebezogenen Abgaben ist eine Voraussetzung für die Umsetzung von Programmen zur Finanzierung über Steuern.
Festlegung von Verfahren zur Sicherstellung der Rückzahlungen über immobilienbezogene Steuern und der Übertragung von Schulden zusammen mit dem Eigentum. Wenn Programme zur Finanzierung über Steuern umgesetzt werden, erfordert dies wirksame Durchsetzungsverfahren für Fälle, in denen Steuern nicht entrichtet werden oder andere Forderungen vorrangig vor der Finanzierung über Steuern zurückgezahlt werden müssen. Die Kommunen spielen eine Schlüsselrolle bei der Übertragung von Rückzahlungen zwischen Haushalten und Investoren und sollten die Möglichkeit haben, diese Aktivitäten nicht in den kommunalen Haushalt zu integrieren.
Einbeziehung der erforderlichen Akteure auf der Grundlage von Erfahrung mit erfolgreichen europäischen Projekten. An einem Programm zur Finanzierung über Steuern sind zahlreiche Akteure beteiligt, u. a. nationale und lokale Behörden, Finanzinstitute, Installateure und Hauseigentümer. Die Finanzierung energetischer Renovierungen über Steuern kann durch Darlehen von Finanzinstituten erfolgen; spezielle Auftragnehmer realisieren dann die Verbesserungen der Energieeffizienz, und die Kosten werden durch Grundsteuern oder andere Abgaben gedeckt.
Der Energiedienstleistungsmarkt ist, insbesondere durch Energieleistungsverträge, ein zentrales Ökosystem für die Mobilisierung privater Finanzmittel für Energieeffizienzmaßnahmen und für die Förderung der Rentabilität solcher Maßnahmen.
Energy Service Companies in the EU
Energieleistungsverträge
Energieleistungsverträge eignen sich besonders für Energieeffizienzverbesserungen im öffentlichen Sektor, wo das umfassende Fachwissen und die Leistungsgarantie der Dienstleister die Wirksamkeit der Investitionen gewährleisten. Das technische Risiko im Zusammenhang mit der Erzielung von Energieeinsparungen liegt während der gesamten Vertragslaufzeit beim Dienstleister. Die Finanzierung durch Dritte, bei der die anfänglichen Investitionskosten durch die eingesparten Energiekosten zurückerstattet werden, ermöglicht es, Projekte auch dann durchzuführen, wenn die öffentlichen Mittel nicht ausreichen, und die Möglichkeit einer außerbilanziellen Behandlung von Energieleistungsverträgen sorgt dafür, dass die öffentlichen Haushalte im Gleichgewicht bleiben. Öffentlichen Auftraggebern wird empfohlen, bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, die in erheblichem Maße energieverbrauchsrelevant sind (z. B. Wärmeversorgung), zu prüfen, ob langfristige Energieleistungsverträge geschlossen werden können, die langfristige Energieeinsparungen bewirken. Um die Nutzung von Energieleistungsverträgen für Investitionen des öffentlichen und des privaten Sektors zu erleichtern und administrative Hindernisse zu beseitigen, sollten die Mitgliedstaaten Standardvertragsmodelle bereitstellen, die für den öffentlichen Sektor dem Eurostat-Leitfaden zur außerbilanziellen Behandlung von Energieleistungsverträgen im öffentlichen Rechnungswesen entsprechen müssen.
Drittfinanzierungen
Während Energieleistungsverträge und der Markt für Energiedienstleistungsunternehmen für gewerbliche und öffentliche Gebäude bereits existieren und genutzt werden, besteht für die Industrie, insbesondere für KMU und deren Fertigungsprozesse, sowie für die Renovierung privater Wohngebäude ein Expansionspotenzial. Um Energiedienstleistungsunternehmen bei der Durchdringung dieser Märkte zu unterstützen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die Fähigkeit der Kunden zur Rückzahlung von Vorabfinanzierungen zu verringern und die Energiedienstleistungsunternehmen vor Zahlungsausfällen von Kunden zu schützen. Hierfür können speziell für die Finanzierung von Energieleistungsverträgen und Energiedienstleistungsunternehmen vorgesehene öffentliche Garantiefonds von Vorteil sein. Gleichzeitig hängen die bestehenden Hindernisse für den Ausbau des Marktes für Energiedienstleistungsunternehmen und der privaten Finanzierung nicht nur mit dem Risikoprofil der potenziellen Kunden zusammen, sondern auch mit der Kapitalliquidität der Energiedienstleistungsunternehmen selbst und ihrer Fähigkeit, ihre Risikoübernahmekapazität zu erhöhen und somit neue Geschäfte abzuschließen. Aus diesen Gründen sind Refinanzierungsmechanismen wie Factoring-Fonds und spezifische Energieeffizienz-Finanzvehikel, die Forderungen von Energiedienstleistungsunternehmen für die Verbriefung auf dem Sekundärmarkt erwerben, ein wichtiger Weg zur Ausweitung der Tätigkeit von Energiedienstleistungsunternehmen.
Bei dem Projekt „FinEERGo-Dom“ wurde das innovative Modell der lettischen Building Energy Efficiency Facility (LABEEF) angepasst und in Polen, Österreich, Rumänien, der Slowakei und Bulgarien umgesetzt. Das Projekt ermöglichte große und umfassende Gebäuderenovierungen, indem auf ein leistungsorientiertes Vertragsmodell zurückgegriffen wurde, bei dem Einsparungen garantiert und die Fähigkeiten von Energiedienstleistungsunternehmen optimal genutzt wurden. Das innovative Finanzierungsmodell umfasste das Konzept des Energieleistungsvertrages, wodurch Gebäudeeigentümer kein Anfangskapital mehr investieren mussten. Dadurch konnten Renovierungsprojekte finanziell tragfähig gemacht und die Liquidität von Energiedienstleistungsunternehmen verbessert werden. Weitere Informationen: https://fineergodom.eu/au/.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zum Ausbau des Marktes für Energieeffizienzdienstleistungen und für Finanzierungen für Energiedienstleistungsunternehmen folgende:
Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungsunternehmen mithilfe von Unterstützung aus dem öffentlichen Haushalt der EU und der Mitgliedstaaten durch Erleichterung der Finanzierung für Energiedienstleistungsunternehmen und Energieeffizienz-Zweckgesellschaften. Einsatz von Garantiefonds für Energieleistungsverträge, Refinanzierungsfazilitäten für Energiedienstleistungsunternehmen und Factoring-Programme mit dem Ziel, die Risikoübernahmekapazität von Energiedienstleistungsunternehmen zu unterstützen, das Risiko ihres bestehenden Geschäfts zu mindern und ihr Finanzierungspotenzial und ihre Marktdurchdringung zu erhöhen.
Förderung der Rolle von Energiedienstleistungsunternehmen und von neuen Vertragsformen wie „Energie als Dienstleistung“ und Energieleistungsverträge als Säule der nationalen Energieeffizienzpolitik. Diese Geschäftsmodelle verfügen über ein erhebliches Potenzial, um die anfänglichen Investitionskosten für Energieeffizienzmaßnahmen und saubere Elektrifizierungstechnologien zu senken.
Förderung der Aktualisierung von Rechtsrahmen und öffentlichen Ausschreibungen, um Finanzierungen für Energiedienstleistungsunternehmen und Energieleistungsverträge explizit anzuerkennen und zu erleichtern. Anerkennung des Konzepts „Energie als Dienstleistung“ und des Energieleistungsvertrags als zentrales Geschäftsmodell, um private Marktteilnehmer anzuziehen und Energieeinsparungen als handelbare Ware zu monetarisieren.
Entwicklung von Partnerschaften zwischen Technologieanbietern, Energieverteilern, Energiedienstleistungsunternehmen und Finanzinstituten zur Förderung nachhaltiger und effizienter Energielösungen, einer nachfrageseitigen Steuerung und eines flexiblen Energiesystems. Diese Zusammenarbeit kann zu umfassenden Angeboten führen, bei denen energieeffiziente Technologien wie Wärmepumpen in Verteilernetze und -dienste integriert werden.
Unterstützung des Aufbaus einer fortschrittlichen Messinfrastruktur, einschließlich intelligenter Stromnetze und Energienetze, die die Energieflüsse automatisch überwachen und an Veränderungen von Energieangebot und -nachfrage anpassen können. Durch die Verbindung von intelligenten Zählern und intelligenten Stromnetzen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher und Lieferanten Echtzeitinformationen über die Energienutzung.
In Marktsegmenten wie Haushalten mit niedrigem Einkommen und KMU wird die Entwicklung von Energieeffizienzinvestitionen häufig durch das hohe Risiko und den schwierigen Zugang zu Finanzmitteln behindert. Private Finanzierungen, die durch öffentliche Garantien oder Darlehen abgesichert sind, können jedoch einen wirksamen Kanal darstellen, um diese Segmente zu erreichen. Instrumente zur Risikominderung wie öffentliche Garantien, die nachhaltige Verwendung von Finanzhilfen und Subventionen sowie eine Standardisierung können das Risiko von Zahlungsausfällen verringern und das Vertrauen in Energieeffizienzinvestitionen stärken.
Öffentliche Garantien
technische Hilfe
andere Aggregatoren für Energieeffizienzprojekte
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von Instrumenten zur Risikominderung und von öffentlichen Garantieregelungen für Energieeffizienz folgende:
Einrichtung langfristiger öffentlicher Garantiefazilitäten für Energieeffizienzdarlehen und -dienstleistungen. Solche Fazilitäten sollten in nationalen Organisationen, die für Kapitalinvestitionen zuständig sind, zum Beispiel in nationalen Förderbanken und nationalen Energieeffizienzfonds, soweit vorhanden, als spezielle Kreditlinien und Fonds eingerichtet werden. Öffentliche Garantien können ergänzend zu nationalen Programmen und öffentlichen Anreizen für Energieeffizienz eingesetzt werden, um den Zugang zu privatem Kapital zu verbessern oder die Kreditvergabe durch Geschäftsbanken zu begünstigen.
Ermittlung länderspezifischer Risiken und Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln für Marktteilnehmer wie Haushalte mit niedrigem Einkommen und KMU. Gezielte Energieeffizienzmaßnahmen, beispielsweise solche, die speziell auf Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgerichtet sind, haben positive soziale Auswirkungen und können vielfältige Vorteile mit sich bringen. Zu diesen Maßnahmen gehören Energieaudits in Kombination mit Finanzierungsinstrumenten, die aus Darlehen und Finanzhilfen für Gebäuderenovierungen bestehen, oder gezielte Sensibilisierungskampagnen für ein besseres Verständnis der Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und ihrer Kosten und Vorteile.
Nutzung öffentlicher Garantien, um die Entwicklung innovativer Finanzierungssysteme für Energieeffizienz zu unterstützen, einschließlich Finanzierungsmöglichkeiten über das Konzept „Energieeffizienz als Dienstleistung“. Energieleistungsgarantien können beispielsweise mehr Energiedienstleistungsunternehmen anziehen, ihre Marktskalierbarkeit erhöhen, sie in die Lage versetzen, neue Märkte zu erschließen, und die Ankurbelung des Energiedienstleistungsmarkts im Wohnungssektor unterstützen.
Durch die Förderung der Entwicklung des Sekundärmarkts für Energieeffizienz, z. B. durch grüne Anleihen
Grüne Anleihen sind eine Art von Schuldtiteln, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen begeben werden, um sich zu finanzieren. Die erhaltenen Mittel müssen für Umweltprojekte oder Projekte im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels verwendet werden. Siehe Beispiele im EEFIG-Bericht 2022 „Report on the evolution of financing practices for energy efficiency in buildings, SME’s and in industry“, https://op.europa.eu/publication-detail/-/publication/a3032517-c761-11ec-b6f4-01aa75ed71a1.
Verordnung über einen freiwilligen Standard für europäische grüne Anleihen
Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (ABl. L, 2023/2631, 30.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2631/oj).
22. November 2023
Der Verbriefungsfonds „RMBS Green Prado XI/UCI“ ist eine gemeinsame Initiative der EIB, des Instituto de Crédito Oficial (ICO) und der Unión de Créditos Inmobiliarios (UCI) zur Verbriefung von Hypothekendarlehen aus Spanien und Portugal. Gefördert werden energieeffiziente Wohnungsbauprojekte in Spanien und Portugal, indem Hypotheken in einem verbrieften Portfolio gebündelt werden. Der Verbriefungsfonds bündelt Vermögenswerte (Hypotheken auf Wohnimmobilien im UCI-Fonds), um Anlageportfolios zu schaffen, die für institutionelle Anleger attraktiv sind. Weitere Informationen: https://www.eib.org/de/press/all/2023-165-eib-group-and-ico-invest-in-uci-securitisation-fund-for-renovating-and-building-residential-homes-using-sustainable-criteria-in-spain-and-portugal.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen für die Mitgliedstaaten folgende:
Ankurbelung und Unterstützung der Entwicklung des Marktes für grüne Anleihen im jeweiligen nationalen Kontext, einschließlich der Emission nationaler und regionaler grüner Anleihen, Werbung für die Nutzung des freiwilligen Standards für europäische grüne Anleihen und/oder Festlegung spezifischer Standards, die den jeweiligen Besonderheiten und Bedürfnissen des Marktes Rechnung tragen.
Aufnahme zielgerichteter Dialoge mit Finanzinstituten, um die Erfassung und den Austausch bewährter Verfahren für die Entwicklung grüner Anleihen für Energieeffizienzmaßnahmen zu erleichtern, und Austausch darüber, wie die Entwicklung eines Sekundärmarkts für Energieeffizienzinvestitionen begünstigt werden kann.
Unterstützung der Einrichtung spezieller Refinanzierungsfazilitäten für Energieeffizienz, u. a. Factoring-Programme für Energieleistungsverträge und Schaffung von Super-Energiedienstleistungsunternehmen, sowie Verbriefungsfonds für Energieeffizienz als gemeinsame Initiativen von Förderbanken und privaten Finanzinstituten.
Die umfassende und systematische Nachverfolgung von Daten über Energieeffizienzinvestitionen stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Genauere Systeme zur Berichterstattung in Kombination mit Überwachung und Benchmarking der Energie- und Finanzleistung könnte die Situation der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen verbessern.
Eine Harmonisierung und Vereinfachung der Überwachungs- und Überprüfungsverfahren in Bezug auf Energieeinsparungen in den Mitgliedstaaten und bei den Investoren könnte dazu führen, dass die Transaktionskosten gesenkt, das Vertrauen in die finanzielle Leistungsfähigkeit von Energieeffizienzinvestitionen gestärkt, die Marktintegration von Energieeffizienzdienstleistungen gefördert und das Vertrauen in den monetären Wert von Energieeinsparungen und deren Handelbarkeit erhöht werden.
Beispiele für von der europäischen Normungsorganisation entwickelte Normen, die für den Bau- und den Industriesektor relevant sind: Energieaudits (EN 16247), Energieeffizienz von Gebäuden (EN ISO 52000 Normenfamilie), Energiemanagement- und Umweltmanagementsysteme (EN ISO 50001 und EN ISO 14001), Energieeffizienz-Dienstleistungen und damit zusammenhängende Mehrfachnutzen/Nebennutzen (EN 15900), Energiespar-Contracting (EN 17669) und Bewertung von energiebezogenen Investitionen (EN 17463).
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Datenerhebung und -analyse und zur Förderung der Harmonisierung von Überwachungs- und Überprüfungsmaßnahmen folgende:
Unterstützung der Harmonisierung, Standardisierung und Vereinfachung von Maßnahmen zur Überwachung und Überprüfung von Energieeinsparungen in allen Mitgliedstaaten und Wirtschaftssektoren. Die Überwachung und Überprüfung von Energieeinsparungen sollte für alle Marktteilnehmer vereinfacht und harmonisiert werden, von Energiedienstleistungsunternehmen, die für die Gewährleistung der Energieleistung der Investitionen zuständig sind, bis hin zu Finanzinstituten, die ihre Offenlegungspflichten erfüllen müssen und möglicherweise am Handel mit den Forderungen aus Investitionen auf dem Sekundärmarkt interessiert sind. Hindernisse wie unterschiedliche und/oder zu komplexe Berechnungsmethoden in den Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweigen sollten beseitigt werden, indem die grenzüberschreitende Harmonisierung im Rahmen der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in gemeinsamen EU-Energieeffizienzforen wie den konzertierten Aktionen oder Expertengruppen zur EED und zur EPBD gefördert wird. Durch die Einführung nationaler Energiesparprogramme (Verpflichtungssystem für Energieversorger, Energieeinsparziele für große energieintensive Unternehmen) kann die Standardisierung von förderfähigen Energieeffizienzlösungen sowie von Verfahren zur Messung und Überprüfung von Energieeinsparungen erleichtert werden.
Förderung der Anwendung internationaler Normen als Instrumente zur Risikominderung, um den Energie- und Umweltnutzen sowie die positiven Nebeneffekte von Energieeffizienzprojekten zu bewerten und zu messen. Durch die Anwendung und Bezugnahme auf internationale Normen, z. B. bei der Sorgfaltsprüfung und den Garantieverfahren von Finanzinstituten, kann für Transparenz und Vergleichbarkeit verschiedener Optionen gesorgt und die Wesentlichkeit der Berichterstattung und Offenlegung erhöht werden.
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