Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Verlängerung des mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 eingeführten vorübergehenden Schutzes
Vorwort/Präambel
Der Vertriebenen aus der Ukraine nach Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 gewährte und durch die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2023/2409 und (EU) 2024/1836 verlängerte vorübergehende Schutz wird um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängert.
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