Einziger Artikel — Beschluss der Kommission vom 12. März 2024 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Irlands, Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens, Ungarns, Österreichs, Polens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen
Der Zentralverwalter erfasst die im Anhang enthaltenen Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Irlands, Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens, Ungarns, Österreichs, Polens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens entsprechend im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union.
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